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Rechtsgebiet:

Der Betäubungsmittel- oder umgangssprachlich auch Drogen-Strafrecht genannte Teilbereich der allgemeinen Strafsachen ist geprägt durch relativ wenige, dafür aber weitreichende gesetzliche Tatbestände mit scharfen Strafandrohungen und unzählige Gerichtsentscheidungen. Hinzu kommen zahlreiche Besonderheiten im Verfahrensrecht.

Betäubungsmittel-Strafrecht

Die oftmals privat, wie auch beruflich existenziell wirkenden Rechtsfolgen bei Verurteilungen wegen Drogen-Delikten machen die Einschaltung eines fachkundigen anwaltlichen Verteidigers schon zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Verfahrens erforderlich. 

Stapel der Pillen

Tathandlungen im Zusammenhang mit Drogen sind überwiegend im Betäubungsmittelgesetz (§§ 29, 29a, 30, 30a, 30b BtMG) gebündelt. Dieses Spezialgesetz richtet sich sowohl gegen kriminelles Handeln der Dealer, als auch (wegen des verbotenen Besitzes) der einfachen Konsumenten von Betäubungsmitteln.

 

Typisch sind etwa folgende Delikte:

  • unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

  • unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln

  • unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln

  • unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

​​Häufig kommt es bei ersten Kontakten zur Drogen-Szene zu Vermischungen mit dem Jugend-Strafrecht. Gerade in solchen Fällen ist es ein Ziel der Verteidigung, die Rechtsfolgen auf einen spürbaren Denkzettel zu beschränken, der die Beschuldigten für die Zukunft auf den rechten Weg zurück bringt. 

Aufgrund der erheblichen Gefahren, die mit Betäubungsmitteldelikten für die Gesundheit der Konsumenten einhergeht, drohen hier häufig (zumindest für Erwachsene) - v.a. bei nicht mehr als gering einzustufenden Wirkstoffmengen - empfindliche Freiheitsstrafen. Daher ist eine kompetente anwaltliche Verteidigung dringend zu empfehlen.

Tipps & Hinweise für Beschuldigte

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