top of page

Rechtsgebiete im Strafrecht

Nachfolgend informieren wir über die Teil-Gebiete des Strafrechts, in denen die Rechtsanwälte Dr. Sven Hufnagel  und Claudia Hufnagel als Verteidiger oder als Opfer-Vertreter tätig sind. 

Mandate auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts übernimmt unsere Kanzlei prinzipiell nicht. 

Verlinktes Inhaltsverzeichnis dieser Seite

allgemeine Strafrecht
Männer mit Gewehren
Polizist mit Kelle
Verkehrsstrafrecht und OWi

ALLGEMEINES STRAFRECHT

VERKEHRS-STRAFRECHT & ORDNUNGSWIDRIGKEITEN-RECHT - 
UNSER SPEZIAL-GEBIET !

Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel bearbeitet als Strafverteidiger häufig Fälle aus den nachfolgend genannten Kategorien des allgemeinen Strafrechts:

  • Gewaltdelikte:

=> siehe eigenständige Rubrik "Körperverletzung und sonstige Gewalt-Delikte"

  • Vermögensdelikte:

    • Betrug und Diebstahl

    • Unterschlagung und Untreue

    • Raub und Erpressung
       

  • Urkundendelikte:

    • Urkundenfälschung
       

  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung u.a.:

    • Hausfriedensbruch

    • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

    • tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Rechtsanwältin Claudia Hufnagel verteidigt insbesondere bei Straf- und Bußgeldsachen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sowie nach Körperverletzungshandlungen im Zusammenhang mit Schlägereien.

Das Verkehrsstrafrecht weist die Besonderheit auf, dass häufig Verkehrsteilnehmer mit langjähriger Fahr-Erfahrung und ohne jeglichen Hang zu Straftaten aufgrund einer Unachtsamkeit oder einer Fehleinschätzung erstmalig unliebsamen Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden bekommen (z.B. bei angeblicher Unfallflucht). Dann geht es bei ihnen ebenso wie auch bei bewusst unter dem Einfluss von Rauschmitteln fahrenden Verkehrsteilnehmern schnell um noch am Vorfallstag eintretende Fahrverbote. Die Wucht derartiger Eingriffe und die sofort spürbaren Auswirkungen auf das Privat- und vor allem das Berufsleben sind gravierend. Nun ist so schnell wie möglich fachkundige Hilfe erforderlich. Diese erhalten Sie bei uns.

Darüber hinaus bestehen umfangreichste Erfahrungen und Kenntnisse in der Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten. Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel ist dabei auf die Überprüfung von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Rotlicht- und Handy-Verstößen  spezialisiert. Rechtsanwältin Claudia Hufnagel bearbeitet v.a. Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit Vorfahrtsverletzungen und Unfallfolgen. 

 

Wir wurden bereits mehrfach in den Anwaltslisten des FOCUS- und des STERN-Magazins gekürt

Piratenflagge
Jugendliche beim Gehen
Gewalt-Delikte
Jugendstrafrecht

KÖRPERVERLETZUNG &
SONSTIGE GEWALT-DELIKTE

JUGEND-STRAFRECHT

Zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen zwei oder auch mehr Personen kommt es sehr häufig aus unterschiedlichsten Gründen. Streit um Geld, Eifersucht wegen der Herzensdame, heftige Diskussionen und Beleidigungen führen schnell zu Handgreiflichkeiten - insbesondere, wenn noch Alkohol dazu kommt. 

Die Verteidigung derartiger Beschuldigter erfordert gerade aufgrund der häufig zahlreichen Schilderungen mehr oder weniger glaubhafter Zeugen akribische Sachverhalts-Arbeit.

 

Wir helfen mit Kompetenz.

Das Jugendstrafrecht sieht für jugendliche und heranwachsende Straftäter, die zur Tatzeit zwischen 14 und 20 Jahre alt waren, besondere erzieherisch orientierte Rechtsfolgen und zahlreiche verfahrensrechtliche Besonderheiten im Verfahrensrecht vor.

 

Dr. Sven Hufnagel vertritt seit vielen Jahren zahlreiche Beschuldigte in diesem Entwicklungsstadium sowohl bei leichteren Vorwürfen wie z.B.

  • Ladendiebstahl

  • Sachbeschädigung

  • "einfacher" Körperverletzung

  • Fahrten unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss

  • Leistungserschleichung ("Schwarzfahren")

als auch bei schwerer wiegenden Delikte wie z.B.

  • Betrug

  • Raub- und Erpressung ("Abrippen")

  • Brandstiftung

  • gefährlicher oder schwerer Körperverletzung

  • unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln.

Das Ziel der Verteidigung liegt - wenn ein Freispruch oder eine Einstellung nicht zu bewirken sein sollte - in einer angemessenen Rechtsfolge, die den gesamten Umständen und dem Entwicklungsstand des Beschuldigten gerecht wird und ihm für den weiteren Lebensweg keine unnötigen Steine vor die Füße setzt (z.B. durch Vermeidung eines Eintrags im polizeilichen Führungszeugnis).

Vorstellungsgespräch
Justiz-Skala
Opferhilfe
Sexualstrafrecht

SEXUAL-STRAFRECHT

OPFER-HILFE

Wer Opfer häuslicher Gewalt, sexueller Übergriffe oder gar Ziel eines versuchter Tötung geworden ist, hat unfassbares Leid erfahren und oftmals überwiegen dann die seelischen Narben noch gegenüber den körperlichen Folgen. Ähnlich ergeht es jenen, deren Leben sich aufgrund eines schweren Verkehrsunfalls binnen Sekunden unumkehrbar verändert hat. 

Wir versuchen, solchen Geschädigten im Strafverfahren gegen den/die Verursacher die Stimme zu geben, die ihnen gebührt, denn häufig bekommen sie den Eindruck, als Opfer völlig vergessen zu werden. Dabei arbeiten wir mit namhaften Hilfsorganisationen Hand in Hand zusammen. 

Im Bereich der Sexual-Straftaten geht es in der Regel entweder um den Tatvorwurf der Verbreitung, des Erwerbs oder Besitzes von verbotenem pornographischen Material oder um Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Zu nennen sind hierfür vor allem folgende Tatbestände: 

  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

    • sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§§ 177, 178 StGB)

    • sexuelle Belästigung (§ 184j StGB)

    • Beischlaf zwischen Verwandten (§ 173 StGB)
       

  • Straftaten mit pornographischem Bezug

    • Verbreitung pornographischer Schriften (§§ 184, 184a StGB)

    • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften (§§ 184b, 184c StGB)

Verfahren mit dem Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen (v.a. §§ 174, 176, 176a, 176b, 182 StGB) werden aus prinzipiellen Gründen nicht zu Zwecken der Verteidigung übernommen.

Opfer von Sexual-Straftaten vertreten wir als Nebenkläger.

​​​Sowohl Täter, als auch Opfer haben aufgrund der höchstpersönlichen Betroffenheit in solchen Verfahren in der Regel ein Interesse daran, den Fall nicht zu sehr in der Öffentlichkeit austragen zu müssen. Dies versucht Dr. Sven Hufnagel im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu gewährleisten.

bottom of page