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Aktueller Hinweis vom 08.09.2025:

Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit

unserer Kanzlei

 

Aufgrund technischer und organisatorischer Unzulänglichkeiten unseres Festnetz- und Internet-Anbieters (Deutsche Telekom) im Zuge der Umstellung auf das Glasfaser-Netz ist unsere Kanzlei unter den gewohnten Rufnummern 06021-21322 und 21323 sowie per Fax unter 06021-21324 allenfalls eingeschränkt erreichbar.​ Wir bitten die damit einhergehenden, nicht von uns zu verantwortenden und leider auch nicht ohne Zutun des besagten Anbieters zu beseitigenden Umstände zu entschuldigen.​

 

Gerne können Sie uns unter der Adresse anwalt@dr-hufnagel.de eine E-Mail zusenden, dort Ihren Namen, Ihre Rückrufnummer, ggf. ein bereits bestehendes Aktenzeichen angeben und nach Möglichkeit in kurzen Worten Ihr Anliegen schildern. Wir werden Sie dann gerne über ein Mobiltelefon so zeitnah wie möglich zurückrufen

 

​​​Ihr Team der Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte

Dr. jur. Sven Hufnagel

Strafverteidiger
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Claudia Hufnagel

Strafverteidigerin
Opfer-Beiständin
Nebenklage-Vertreterin
  • mit Elan, Raffinesse und fast immer einem "Plan B"

  • bundesweit!

  • zur Wahrung der Rechte von Opfern und deren Hinterbliebenen

  • zur Geltendmachung von Schadenersatz im Strafverfahren gegen Täter

  • egal, wo in Deutschland

  • Erstellung von Strafanzeigen

  • Abgabe einer fachlichen Zweit-Meinung

  • Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittelverfahrens

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Tipp #1

Immer schweigen!

gilt für: alle Straftaten

Machen Sie stets von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch, wenn Ihnen von der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Straftat vorgeworfen wird. Oftmals belasten sich Beschuldigte, denen die Tat anderenfalls gar nicht nachzuweisen wäre, sonst selbst.

Weitere Infos dazu gibt es hier!

 

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