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Anwaltskosten

Es ist kein Geheimnis, dass Strafverteidiger, Opfer- oder Zeugen-Beistände wie andere Anwälte auch mit ihrer Dienstleistung Geld verdienen wollen und müssen. Deswegen sprechen wir offen über das, was anderenorts gerne verdrängt und erstmalig bei der Endabrechnung angesprochen wird. 

Dabei kommt Beschuldigte in einem Strafverfahren keine Verteidigung oder eine schlechte Verteidigung zum Dumping-Preis am Ende regelmäßig teurer zu stehen, als eine spezialisierte Verteidigung durch einen kompetenten Anwalt. Schließlich ist dieser in der Regel der Einzige, der der staatlichen Übermacht in solchen Verfahren auf Augenhöhe gegenübertreten und sich für die Wahrung der Rechte des Beschuldigten mit Nachdruck einsetzen kann sowie vorausschauend bei wichtigen Entscheidungen hilft (z.B. für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis). 

Prinzipiell gibt es die Möglichkeit, einen Anwalt als Wahlverteidiger selbst zu beauftragen und zu bezahlen. In bestimmten, vom Gesetzgeber eng umgrenzten und zugleich gravierenden Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung kann es zwar sein, dass einem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird. Grundsätzlich werden wir nur als Wahlverteidiger tätig.

Die Frage, wie hoch die Kosten sind, die auf potenzielle Mandanten zukommen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Zu unterschiedlich sind in jedem einzelnen Fall die Rahmenbedingungen (Aufgabe des Anwalts, räumlicher Einsatz, erwartete Verfahrensdauer, erschwerte Bedingungen durch Inhaftierung, sonstige Besonderheiten etc.).  

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Mit den nachfolgenden Ausführungen können wir daher nur einen groben Einblick in die denkbaren Möglichkeiten der Honorar- und Spesenabrechnung in Strafsachen geben. Gerade in diesen Mandaten ist es üblich, abweichend von der gesetzlichen Grundregelung eine Vergütungsvereinbarung über Pauschal-Beträge oder auf Stunden-Basis zu treffen.

Da wir Kosten-Transparenz wichtig finden, wollen Sie uns gerne auf die zu erwartenden Kosten persönlich ansprechen. Sie können dann in aller Ruhe überlegen, ob Sie uns den Mandatsauftrag erteilen möchten oder nicht.

Im Falle eines positiven Verfahrensausgangs mit einem rechtskräftigen Freispruch oder bestimmten Arten der Einstellung kann es zu einer Kostenerstattung durch die Staatskasse kommen. Rechtschutzversicherungen geben Beschuldigten - je nach vereinbarten Vertragsbedingungen - die Gewissheit von zumindest anteiligem Kostenschutz. 

Bei der Vertretung von Opfern bestimmter Straftaten (z.B. schwere Sexual-Delikte, versuchter Mord oder Totschlag sowie tätlichen Übergriffen mit schweren Verletzungsfolgen) sowie bei der Vertretung von bestimmten Hinterbliebenen von Todes-Opfern muss der Staat einen unterstützenden Rechtsanwalt auf Kosten der Staatskasse beiordnen. Ein verurteilter Straftäter hat häufig die Kosten des Opfer-Anwaltes zu erstatten. Zum Teil werden diese auch durch die Opferschutz-Organisation "Weißer Ring" und von Rechtschutzversicherungen getragen.

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GESETZLICHE VERGÜTUNG

Der Gesetzgeber hat im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) grundsätzliche Regelungen der anwaltlichen Honorar- und Auslagenberechnung geregelt. Aufgrund ihrer geringen Flexibilität bietet sich eine Abrechnung auf dieser Basis pauschaler Sätze für verschiedene Verfahrensstadien regelmäßig aber allenfalls in kleineren Strafverfahren von beschränktem Umfang an. 

VERGÜTUNGSVEREINBARUNG:
PAUSCHAL-HONORAR 

Häufig schließen wir Vereinbarungen mit festen Pauschal-Beträgen für bestimmte Einzeltätigkeiten (z.B. Erstellung einer Strafanzeige; Prüfung der Ermittlungsakte mit Beratung etc.) oder für einzelne Verfahrensabschnitte (z.B. Verteidigung im Ermittlungsverfahren oder in einer bestimmten gerichtlichen Instanz). Der Vorteil hierbei liegt für den Mandanten in der Kalkulierbarkeit des Kosteneinsatzes sowie in der Möglichkeit, etappenweise zu entscheiden, wie weit der anwaltliche Beistand "gebucht" werden soll.

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VERGÜTUNGSVEREINBARUNG:
ZEIT-BASIS / STUNDEN-HONORAR

RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG & KOSTENERSTATTUNG

Alternativ dazu werden regelmäßig Vergütungsvereinbarungen auf Zeit-Basis getroffen, bei denen ein fester Stundensatz zwischen Mandant und Anwalt vereinbart wird. Der Vorteil besteht für den Auftraggeber darin, dass er selbst kostenpositiv mit beeinflussen kann, wieviel Zeitaufwand seinem Anwalt entsteht und er nur dann etwas zu bezahlen hat, wenn auch Arbeit angefallen ist.

Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, kann es - je nach Tatvorwurf und Versicherungsbedingungen - sein, dass ein Teil der oder möglicherweise auch alle anwaltlichen Kosten vom Versicherer zu erstatten sind.

 

Im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs und bei machen Verfahrenseinstellungen trägt die Staatskasse die Verteidigungskosten in Höhe der gesetzlichen Vergütung.

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