Unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei wurde 1981 von Rechtsanwalt Dr. Rainer Hufnagel als Familien-Unternehmen gegründet und gehört damit zu den etabliertesten Anwaltsbüros in Aschaffenburg.
Mit rechtlicher Beratung und Vertretung auf höchstem Niveau sind wir auf dem gesamten Bundesgebiet tätig. Um diesen Qualitätsanspruch an uns erfüllen und unseren Klienten bestmöglich zur Seite stehen zu können, haben wir uns selbst fachliche Grenzen gesetzt. Denn wir sind überzeugt davon, dass es in Zeiten immer schneller werdender Rechtspraxis den "Fachmann für Alles" nicht gibt.
Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel ist deswegen nahezu ausschließlich als Verteidiger in Straf- und Bußgeldsachen sowie in der Verletzten-Vertretung vor Strafgerichten tätig.
Rechtsanwältin Claudia Hufnagel kümmert sich vorrangig und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen um die Rechte von Opfern nach Gewalt- oder Sexual-Delikten und von Geschädigten nach Verkehrsunfällen sowie um Beschuldigte und Betroffene nach Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Rechtsanwalt Dr. Rainer Hufnagel ist kompetenter Ansprechpartner mit jahrzehntelanger Erfahrung im Vertrags- und Zivil-, Arbeits- sowie Erbrecht.
Bei aller Tradition ist unsere Kanzlei zugleich hoch-modern ausgestattet. Insbesondere verfügen wir über eine elektronische Aktenführung, die es ermöglicht, sämtliche Korrespondenz per E-Mail, Telefon oder Video-Chat abzuhalten. Besprechungen müssen daher nicht zwingend in unserer Kanzlei stattfinden - ein Vorteil, der von vielen unserer oft zeitlich sehr eingespannten Mandanten geschätzt wird und Besprechungen selbst in Krankheits-Phasen ermöglicht.
Ein stets freundlicher Umgang mit unseren häufig seit vielen Jahren wiederkehrenden Auftraggebern gehört ebenso zu unserer Grundhaltung, wie auch deutliche Worte, wenn sie geboten sind, um die Beschuldigten vor Schaden zu bewahren und ihnen den rechtlich zielführenden Weg zu weisen. Wenn Strafdelikte vorgeworfen werden, ist zwar ohne Einschränkung Höflichkeit im Ton geschuldet - mit schwammigen Aussagen ist aber niemandem gedient. Geradlinigkeit und eine konsequente sowie zielgerichtete Mandatsführung sind uns deswegen sehr wichtig.
Bei alldem versuchen wir, die von einem Strafverfahren ausgehende Belastung für unsere Mandanten auf ein Minimum zu beschränken und nach Möglichkeit den Gang vor den Richter zu vermeiden.
Und wenn es im Einzelfall geboten ist, für einen Mitbeschuldigten einen Beistand zu organisieren, kann dies häufig durch einen der weiteren Anwälte in unserer Kanzlei erfolgen.
Das, was wir machen, können wir - und bei anderen Rechtsproblemen vermitteln wir Ihnen gerne einen externen Kollegen mit entsprechender Expertise auf dem jeweiligen Gebiet.
Für den Bereich des Verkehrsrechts erhielten wir vom STERN-Magazin in den Jahren 2020 bis 2023 viermal hintereinander die Auszeichnung als eine der "Besten Kanzleien Deutschlands".
Gerne können Sie sich auf diesen Seiten oder auch durch einen unverbindlichen Anruf einen Eindruck von uns verschaffen.
Unsere Rechtsanwälte
DR. SVEN HUFNAGEL
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Strafverteidiger
Nebenklage-Vertreter und Opfer-Beistand
CLAUDIA HUFNAGEL
Rechtsanwältin
Strafverteidigerin
Nebenklage-Vertreterin und Opfer-Beiständin
Er ist auf den wesentlichen Gebieten des Strafrechts als Strafverteidiger tätig, insbesondere im Verkehrsstrafrecht und Bußgeldrecht, dem Jugendstrafrecht, bei Gewalt-Delikten sowie im Sexualstrafrecht. Die Vertretung von Opfern im Nebenklage-Verfahren übernimmt er insbesondere nach Gewalt- und Sexual-Straftaten.
Schwerpunktmäßig hilft sie Opfern von tätlichen Angriffen (z.B. Körperverletzungs- und Sexual-Delikte) und schweren Verkehrsunfällen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche und führt für sie - falls gewünscht - Nebenklage- und Adhäsionsverfahren vor Gericht durch.
Sie verteidigt unsere Mandanten v.a. im Zusammenhang mit (angeblich) im Straßenverkehr begangenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sowie nach Schlägereien.
DR. RAINER HUFNAGEL
Rechtsanwalt
Er verteidigt häufiger zusammen mit Dr. Sven Hufnagel u.a. bei Vorwürfen der gemeinsam begangenen gefährlichen Körperverletzung nach Schlägereien.