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Unser Spezial-Gebiet: Sie wurden geblitzt? Wir helfen Ihnen!

Sie sollen

  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten,

  • den gebotenen Sicherheitsabstand zum Vordermann unterschritten, 

  • bei Rotlicht die Haltelinie einer Ampel überfahren,

  • verbotenerweise ein Handy am Steuer benutzt oder 

  • jemand anderem die Vorfahrt genommen

haben? Dann drohen nun - je nach Art und Schwere des Vorwurfs - neben einer Geldbuße oftmals Punkte in Flensburg und durchaus nicht selten gar ein Fahrverbot zwischen ein- und dreimonatiger Dauer.

Die Verteidigung in solchen Bußgeldsachen ist das berufliche "Steckenpferd" von Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel. Mit der Erfahrung aus mehreren tausend geführten Verfahren prüft er auch in Ihrem Fall gerne, ob der Tatvorwurf gerechtfertigt ist und was gegen die drohenden Rechtsfolgen ausgerichtet werden kann. 

Detaillierte Informationen von uns finden dazu an folgenden Stellen:

Um Ihnen einen ersten Einblick zu vermitteln, welche mess-technischen und rechtlichen Ansätze zu Einstellungen in Bußgeldverfahren führen können, stellen wir unter den nachfolgenden Links ein paar der von uns immer wieder überprüften Mess-Stellen in Deutschland dar: 

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