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Anwaltliche Tätigkeiten

Nachfolgend finden Sie nähere Informationen über den Tätigkeitsumfang unserer Rechtsanwälte.

Strafverteidigung
Strafverteidigung
Opfer-Beistandschaft und Nebenklage-Vertretung
Nebenklagevertretung

STRAFVERTEIDIGUNG

OPFER-BEISTANDSCHAFT &
NEBENKLAGE-VERTRETUNG

Unsere Hauptaufgabe als Strafverteidiger sehen wir darin, Beschuldigten realistische Wege und Ziele aufzuzeigen und im Widerstreit mit den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht dafür zu sorgen, dass das Strafverfahren fair geführt wird und die Rechte unserer Mandantschaft gewahrt werden. Nur durch vehementen Einsatz eines kompetenten und erfahrenen Verteidigers an seiner Seite ist für Beschuldigte das bestmögliche Ergebnis im Strafverfahren zu erreichen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel verteidigt Beschuldigte in zahlreichen Teil-Gebieten des Strafrechts (nähere Infos: hier)

Rechtsanwältin Claudia Hufnagel übernimmt Strafverteidigungen insbesondere im Zusammenhang mit Verstößen im Straßenverkehr oder nach Schlägereien.

Durch die Nebenklage wird es Opfern bestimmter Straftaten oder Hinterbliebenen getöteter Angehöriger ermöglicht, sich dem Strafverfahren gegen den oder die Täter aktiv anzuschließen und aus der bloßen Rolle eines Zeugen herauszutreten.

Wir sorgen mit langjähriger Erfahrung dafür, dass die Belange unserer Mandantschaft im Gerichtssaal hinreichend Berücksichtigung finden und ihre Ansprüche auf eine Entschädigung geltend gemacht werden. In geeigneten Fällen beraten wir über die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs und machen Schmerzensgeld geltend.

Natürlich vertreten wir in derartigen Fällen ausschließlich Geschädigte - eine gleichzeitige Vertretung auf Täter-Seite verbietet schon das Gesetz.

Adhäsionsverfahren
Zeugen-Beistandschaft
Adhäsionsverfahren
Zeugenbeistand

ADHÄSIONS-VERFAHREN

ZEUGEN-BEISTAND

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für Opfer von Straftaten die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadenersatz und insbesondere Schmerzensgeld in dem gegen den oder die Täter geführten Strafverfahren geltend zu machen. Dies kann zu einem schnelleren gerichtlichen Vollstreckungstitel führen und dem Betroffenen einen zusätzlichen Prozess vor dem Zivilgericht ersparen.

Unsere Rechtsanwälte Dr. Sven Hufnagel und Claudia Hufnagel beraten und vertreten Sie gerne in geeigneten Fällen. 

In der Regel besteht für einen Zeugen das Recht, die Vernehmung durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht im Beisein eines von ihm gewählten anwaltlichen Vertreters durchzuführen.

Dr. Sven Hufnagel sorgt als Zeugenbeistand dafür, dass seine Mandanten bei derartigen Befragungen nicht in die Enge getrieben und durch vernehmungstaktisches Vorgehen zu Aussagen getrieben werden, die ihnen selbst schaden können.

Strafanzeigen
Zweit-Expertise
Einzel-Tätigkeit
Strafanzeigen

STRAFANZEIGEN

FACHLICHE ZWEIT-MEINUNG

Zweitexpertise

Wer durch die (vermeintlich strafbare) Tat eines anderen in seinen Rechten verletzt ist, kann mittels einer Strafanzeige versuchen, die zuständigen Behörden zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Verdächtigten zu veranlassen.

Auf Wunsch erstellen unsere Rechtsanwälte Dr. Sven Hufnagel und Claudia Hufnagel nach sorgfältiger Sachverhaltsaufnahme für Sie die Strafanzeige. Im Falle einer Einstellung des begehrten Ermittlungsverfahrens wird über die Möglichkeiten der Beschwerde und des Klageerzwingungsverfahrens beraten und dieser Weg gegebenenfalls weiter verfolgt.

Nicht selten rufen Betroffene oder Beschuldigte in unserer Kanzlei an, weil sie sich mitten in einem Bußgeldverfahren oder in einem Verkehrsstrafverfahren befinden und dort auch bereits anwaltlich vertreten werden, die Ausführungen und/oder die gewählte Taktik ihres bisherigen anwaltlichen Beistands oder dessen Kommunikations-Weise aber kritisch betrachten.

In derartigen Fällen bietet Dr. Sven Hufnagel die Erstellung einer eigenen Expertise an, um den Klienten entweder neues Vertrauen in ihren bisherigen Rechtsbeistand zu ermöglichen oder aber ihnen eine Alternative zum bisher eingeschlagenen Weg der Verteidigung aufzuzeigen. Gleichermaßen kann eine Begutachtung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittelverfahrens beauftragt werden.

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