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Blitzer auf der Autobahn BAB 3 bei Wiesbaden-Breckenheim, Km 151.980, Richtung Frankfurt am Main

Verteidigung gegen den Anhänger-Blitzer in verwirrender Beschilderungs-Situation

Seit geraumer Zeit steht auf der A 3 beim Streckenkilometer 151.980 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und der Raststätte Medenbach-Ost ein eher unauffälliger Blitzer-Container. 

Betroffene Mandanten berichten uns häufig darüber, dass sie gar nicht wussten, wie schnell sie maximal fahren dürfen. Dies ist für uns bestens nachzuvollziehen, denn die Beschilderung, die für die Tageszeit von 6 bis 22 Uhr ein Limit von 120 km/h und aus Gründen des Lärmschutzes für die nächtliche Zeit dazwischen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nur 100 km/h vorschreibt, ist in der Tat verwirrend. Zugleich kann es abhängig vom Verkehrsfluss schnell passieren, dass ein maßgebliches Schild übersehen wird. 

Wenn dann in den kommenden Wochen nach der Fahrt auf diesem Streckenabschnitt vom Regierungspräsidium Kassel ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, kann das Ausmaß der drohenden Rechtsfolgen erahnt werden: Häufig geht es um Vorwürfe einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 40 km/h. 

Wir setzen uns mit vielfältigen technisch und rechtlich begründeten Argumenten dafür ein, das in solchen Fällen zu erwartende Fahrverbot von mindestens einmonatiger Dauer, die Geldbuße von wenigstens 320 € (oftmals gar 640 €) sowie den Eintrag zweier Punkte in Flensburg mit fünfjähriger Tilgungsdauer zu verhindern oder hilfsweise diese scharfen Sanktionen wenigstens auf ein erträglicheres Maß zu reduzieren. 

Bußgeldbescheide sollten schon wegen dieser heftigen Rechtsfolgen nicht ungeprüft hingenommen werden! Sofern eine Verkehrsrechtschutzversicherung besteht, übernimmt diese in der Regel unsere Kosten für eine ausführliche Überprüfung und Verteidigung. 

Schon einige Verfahren wurden eingestellt. Gleichwohl ist es aber immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig, ob wir Erfolg verzeichnen können oder nicht.  

Deswegen nutzen wir alle Möglichkeiten, die sich bieten, und beauftragen auch einen Sachverständigen für polizeiliche Geschwindigkeitsmesstechnik, sofern die Rechtschutzversicherung - wie meistens - die dafür anfallenden Kosten übernimmt. Schließlich kämpfen wir für Ihr Recht und Ihre Mobilität!

Festzustellen ist oftmals, dass uns nicht ohne weiteres die aus unserer Sicht notwendigen Beweismittel zur Prüfung zugeleitet werden, weshalb wir den darauf bezogenen Streit mit der Bußgeldbehörde ausfechten. 

Gerade weil es hinsichtlich der sogenannten Roh-Messdaten-Löschung (aus unserer Sicht ist dies nichts anderes als eine systematische Beweismittelvernichtung) und dem Streit um die sogenannten Messreihen-Daten in absehbarer Zeit zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs kommen sollte, sollten Bußgeldverfahren unbedingt am Laufen gehalten werden. 

 

Kostenloser Vor-Check

 

Nutzen Sie gerne unseren unverbindlichen und kostenfreien Schnell-Test. Dieser wird für Sie bereit gestellt auf unserer speziellen Themen-Seite www.fahrverbot-rechtsanwalt.de .

Dort finden Sie auch noch weitergehende Informationen, wenn Sie auf der BAB 3 bei Wiesbaden-Breckenheim, km 151.980, geblitzt wurden

Gerne können Sie sich auch direkt ein Bild darüber machen, in welchen Fällen wir beispielsweise Einstellungen von Verfahren an dieser Blitzer-Stelle bewirkt haben.

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