Blitzer auf der Autobahn BAB 4 bei Jena im Lobdeburg-Tunnel, Km 170.760, Richtung Dresden
Verteidigung gegen den Schwarzlicht-Blitzer im Autobahn-Tunnel
In diesem Beitrag geht es um einen der tückischsten stationären Blitzer auf Autobahnen. Da dieser mit Schwarzlicht betrieben wird, merken Verkehrsteilnehmer in der Regel nicht einmal, dass sie zu schnell waren und gemessen wurden - und fahren häufig kurze Zeit darauf und wiederum mit zu hoher Geschwindigkeit in die nächste Messstelle ein. Daher passiert es nicht selten, dass MandantInnen mehr als "nur" ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird. Entsprechend schnellen die Bußgelder nach oben und neben zusätzlichen Punkten kommt es auch oft zur Verhängung von Fahrverboten.
Wir kämpfen gegen die Messungen auf diesem vielbefahrenen Autobahnabschnitt mit verschiedenen Ansätzen an. Dabei geht es u.a. um eine mit Nachdruck ausgetragene Diskussion um hinreichend aussagekräftige Beweismittel und die elektronische Wechselbeschilderung, andererseits aber auch um rein rechtliche und messtechnische Aspekte. Natürlich wird dabei stets auch überprüft, ob das Bild-Material überhaupt gut genug ist, um eine Fahrer-Identifikation vorzunehmen, was durchaus nicht immer der Fall ist.
Es konnten schon einige Verfahren eingestellt werden. Freilich gelingt dies (leider) nicht immer. Sollte der Einzelfall ein solches Ergebnis nicht hergeben, versuchen wir stets, zumindest eine Schadensbegrenzung zu betreiben und ein etwaiges Fahrverbot (notfalls gegen Erhöhung der Geldbuße) abzuwenden oder den vorwerfbaren Geschwindigkeitswert unter die Punkte-Grenze zu drücken.
Nachdem in einigen Fällen erreicht werden konnte, dass bei dem verwendeten Druckschleifen-Messgerät vom Typ TraffiStar S330 ein zusätzlicher Toleranz-Abzug von nochmals 3 km/h vorgenommen wurde, sollten insbesondere solche Fälle überprüft werden, bei denen es "gerade so" zum Erreichen der Punkte- oder Fahrverbots-Zone gekommen ist (also bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21-23 oder um 41-43 km/h sowie im Falle vorhandener Voreintragungen in Flensburg auch bei allen anderen Werten).
Tatvorwürfe sollten aus diesen Gründen nicht ungeprüft hingenommen werden! Eine etwa bestehende Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt in der Regel (mit Ausnahme einer möglichen Selbstbeteiligung) unsere Kosten für die Überprüfung und Verteidigung.
Kostenloser Vor-Check
Möchten Sie unseren kostenfreien Schnell-Test nutzen, um eine erste Einschätzung zu erhalten? Diesen bieten wir gerne auf unserer speziellen Themen-Seite www.fahrverbot-rechtsanwalt.de an.
Dort gibt es auch noch weitergehende Informationen zum hier angesprochenen Blitzer auf der BAB 4 bei Jena, km 170.760.