Rechtsanwältin Claudia Hufnagel
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Ihre Anwältin für Straf- und Opfer-Recht in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz & Baden-Württemberg
Opfer einer Straftat zu werden, gehört zu den prägendsten Erlebnissen eines Menschen, und jeder wünscht sich und seinen Angehörigen und engen Freunden, dass es nie dazu kommen möge. Denn die Konsequenzen sind oft gravierend, wenn sich diese Hoffnung nicht erfüllt: Wirtschaftliche Einbußen von Geschädigten nach Vermögensdelikten (z.B. Diebstahl, Raub, Erpressung) mögen dann zum Teil noch besser verkraftbar sein als körperliche und insbesondere auch seelische Verletzungen nach tätlichen Angriffen (z.B. Körperverletzung, sexuelle Übergriffe, häusliche Gewalt, Stalking etc.) und schweren Verkehrsunfällen.
Seit vielen Jahren engagieren wir uns dafür, Opfern von Gewalt-Taten und Unfallereignissen das nötige Gehör zu verschaffen und ihnen jenseits von der normalerweise nur angedachten Zeugen-Rolle eine Position einzuräumen, die ihnen gebührt - mit eigenen Rechten auf Akteneinsicht, umfassender Teilnahme an der gerichtlichen Hauptverhandlung gegen den Beschuldigten sowie aktiven Frage- und Antragsrechten.
Claudia Hufnagel vertritt zahlreiche Opfer von Gewalttaten und Geschädigte schwerer Verkehrsunfälle in derartigen Nebenklage-Verfahren und macht für sie entweder noch im Strafverfahren gegen den Täter (sogenanntes Adhäsionsverfahren) oder separat auf zivilrechtlichem Wege die zustehenden Schadensersatzansprüche geltend. Da sie in unserer Kanzlei auch für die klassische Unfallschaden-Regulierung zuständig ist, ist sie für diese Tätigkeit prädestiniert und greift auf umfangreiche Erfahrung bei der Bezifferung von Schmerzensgeldansprüchen zurück.
Beschuldigte und Betroffene verteidigt sie insbesondere nach Überschreitungen im Straßenverkehr (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Vorfahrtsverletzungen, Unfallflucht, Vorfahrtsverletzung mit Unfallfolge etc.).
Bei alldem ist neben Fingerspitzengefühl auch ein gewisses Maß an Psychologie gefragt. Bei der Vertretung von häufig traumatisierten Opfern nach Straftaten gilt dies ganz besonders. Gerade nach sexuellen Übergriffen fällt es weiblichen Opfern oftmals leichter, über das Geschehene mit einer Anwältin zu sprechen, als mit einem männlichen Rechtsbeistand.
Rechtsanwältin Claudia Hufnagel kann vor Strafgerichten der gesamten Bundesrepublik auftreten. Besonders häufig übernimmt sie aber Fälle im Süden und Südwesten Deutschlands.
Sie können uns vertrauen. Das STERN-Magazin verlieh unserer Kanzlei für die Jahre 2020 bis 2023 die Auszeichnung als eine der "Besten Anwaltskanzleien im Verkehrsrecht" - und auch im klassischen Strafverfahren geben wir alles für unsere Mandanten.
Sollte es im Einzelfall erforderlich werden, einen weiteren Anwalt hinzuzuziehen, so kann dies oftmals von Herrn Dr. Sven Hufnagel oder Herrn Dr. Rainer Hufnagel, übernommen werden.
EINSATZ-GEBIETE
BERUFLICHER WERDEGANG
funktionelles Tätigkeitsgebiet:
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Nebenklage-Vertretung für Opfer mit Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Adhäsionsverfahren) / Opfer-Beistandschaft
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Strafverteidigung von Beschuldigten
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Verteidigung von Betroffenen in Bußgeldverfahren
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Erstellung von Strafanzeigen
MEHR INFOS
räumliches Tätigkeitsgebiet:
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Einsatz v.a. vor Strafgerichten in Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
MEHR INFOS
fachliche Teil-Gebiete des Strafrechts:
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Opfer-Hilfe
MEHR INFOS
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Abitur im Jahr 1994
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Studium der Rechtswissenschaften von 1994 bis 2000
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Erstes juristisches Staatsexamen im Jahr 2000
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Mitarbeit beim ADAC in der Unfallschadenregulierung von 2000 bis 2001
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Rechtsreferendariat von 2001 bis 2003
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Zweites juristisches Staatsexamen im Jahr 2003
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Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2003
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Tätigkeit als Rechtsanwältin von 2003 bis 2006
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Tätigkeit als Unternehmensjuristin von 2006 bis 2016
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Tätigkeit als Rechtsanwältin seit 2016
AUSZEICHNUNGEN & REFERENZEN
ANWALTSKOSTEN
Vom Magazin STERN erhielten wir in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Auszeichnungen als eine der "Besten Anwaltskanzleien im Verkehrsrecht".
abhängig von den Umständen des Einzelfalls:
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Tatvorwurf
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Zielsetzung für den Anwalt
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Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten
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Verfahrensstand
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zu erwartender Umfang des Verfahrens
denkbare Abrechnungsmethoden:
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gesetzliche Vergütung (RVG)
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Vergütungsvereinbarung
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Pauschalen
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Zeit-Basis
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MEHR INFOS
MITGLIEDSCHAFTEN
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Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte (VdVKA)
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Opferhilfe-Organisation "Weisser Ring"