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Rechtsgebiet:
Verkehrsstrafrecht &  Bußgeldsachen

Im Straßenverkehr kommt es täglich zu - bewussten oder unbewussten - Verstößen gegen Regelungen des Verkehrsrechts einerseits und des Strafrechts andererseits. Schnell kann dann die Mobilität auf dem Spiel stehen. Außerdem geht es um zum Teil empfindliche Geldsanktionen und um die gefürchteten Punkte in Flensburg.

Gerade weil hier (z.B. nach Trunkenheitsfahrten oder in "Fahrerflucht-Fällen") häufig schon am Tag des Ereignisses der Führerschein des jeweiligen Verkehrsteilnehmers beschlagnahmt wird und dann oftmals "von jetzt auf gleich" ein langwieriges Fahrverbot ansteht, benötigen Betroffene einen Fachmann an ihrer Seite.

Unser Spezial-Gebiet -
wir bieten ausgezeichnete anwaltliche Vertretung

In Dr. Sven Hufnagel haben Sie ihn gefunden. Er wurde von 2015 bis 2022 in der großen Anwaltsliste des FOCUS-Magazins durchgehend als einer von Deutschlands "Top-Anwälten im Verkehrsrecht" aufgeführt.

Vor allem bei Taten im Zusammenhang mit Unfallereignissen wird er von Rechtsanwältin Claudia Hufnagel fachkundig unterstützt.

In den Jahres 2020 bis 2022 verlieh uns auch noch das Magazin STERN die Auszeichnung als eine der "Besten Anwaltskanzleien im Verkehrsrecht".

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In wohl keinem anderen Lebensbereich ist die Gefahr auch für an sich redliche Bürger so groß wie im Straßenverkehr, plötzlich in Konflikt mit der Strafjustiz zu geraten und beispielsweise nach einer Fahrzeugkollision der fahrlässigen Körperverletzung oder der "Unfallflucht" beschuldigt zu werden. Entsprechend entsetzt sind viele Verkehrsteilnehmer dann auch, wenn sie erstmals in ihrem Leben mit der Polizei und Staatsanwaltschaft zu tun bekommen.

Natürlich gibt es umgekehrt auch in diesem Bereich zahlreiche Personen, die sich des Unrechts ihres Verhaltens sehr wohl bewusst sind. Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, Medikamenten oder Alkohol sind sehr häufig und fallen ebenfalls unter das Verkehrs-Strafrecht oder in weniger schwerwiegenden Fällen unter das Bußgeldrecht.

Letzteres ist auch geprägt durch die vielen ordnungswidrigen Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße auf Deutschlands Straßen.

Nachdem sehr oft u.a. die Mobilität der Beschuldigten gefährdet ist, ist frühes Handeln mit einem kompetenten Beistand dringend anzuraten. Die in Strafverfahren häufig drohende Entziehung der Fahrerlaubnis mit anschließenden Sperrfristen für die Wiedererteilung von oftmals einjähriger (!) Dauer ist für viele Beschuldigte in beruflicher, aber auch privater Hinsicht eine Katastrophe - und diese tritt nicht selten schon am Tag des Vergehens ein, wenn der Führerschein von der Polizei beschlagnahmt wird!

Wir helfen Ihnen gerne!

In jedem Fall den richtigen Verkehrs-Anwalt an Ihrer Seite

Verteidigung auf höchstem Niveau - bundesweit!

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DR. SVEN HUFNAGEL

FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT

CLAUDIA HUFNAGEL

RECHTSANWÄLTIN FÜR VERKEHRSRECHT

Er bietet bei Verkehrsüberschreitungen wie den nachfolgenden genannten Verteidigung auf höchstem Niveau und stets mit dem Hauptziel des Erhalts der Mobilität seiner Mandanten:

  • ​unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / "Fahrerflucht" (§ 142 StGB)

  • fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

  • fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§§ 315b, 315c StGB)

  • Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs (§§ 315, 315a StGB)

  • verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

  • Vollrausch (§ 323a StGB)

  • Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Abstandsunterschreitung

  • Rotlicht-Verstöße

  • Handy-Verstöße

  • Durchfahr-Verbots-Verstöße

Sie ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin für alle Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit Unfall-Ereignissen, also z.B. bei

 

  • unerlaubtem Entfernen vom Unfallort / "Fahrerflucht" (§ 142 StGB)

  • fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

  • Vorfahrtsverletzung mit Unfallfolge.

 

Außerdem konzentriert sie sich auf Fälle der nachfolgend benannten Art: 

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

  • Handy-Verstöße

Nach erlittenem Unfall-Schaden macht sie für Sie auch Ersatz-Ansprüche beim Schädiger geltend.

Damit Sie nicht auf Ihrem Unfall-Schaden sitzen bleiben 

Opfer-Vertretung mit langjähriger Erfahrung und Fachkunde

Schon gewusst? Wenn Sie oder nahestehende Angehörige Opfer eines schweren Verkehrsunfalls geworden sind, gibt es die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren gegen den Beschuldigten (meist wegen fahrlässiger Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung oder Vollrauschs) anzuschließen und dadurch aktive Verfahrensrechte zu erhalten.

Außerdem können die Schadensersatzansprüche schon in diesem Verfahren geltend gemacht werden. Wir vertreten regelmäßig Geschädigte in derartigen Nebenklage- und Adhäsionsverfahren und helfen auch Ihnen gerne.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier

Tipps & Hinweise für Betroffene & Beschuldigte

Einer der wichtigsten Ratschläge lautet (etwas salopp formuliert): "Klappe halten!"

Zahlreiche Straf- und Bußgeldverfahren könnten eingestellt werden, weil der Beschuldigte / Betroffene als Fahrer zur Tatzeit gar nicht beweissicher ermittelt werden könnte, wenn jener nicht allzu schnell eingeräumt hätte, das Fahrzeug geführt zu haben. 

Außerdem sind die Chancen auf einen Verteidigungs-Erfolg um so größer, je früher ein fachkundiger Anwalt damit beauftragt wird und dann eine geeignete Verfahrenstaktik aufbauen kann. 

Rechtstipps von uns für Sie:

 

Unsere Themen-Seite für Unfall- bzw. Fahrerflucht mit weiterführenden Informationen:

Unsere Themen-Seiten für Bußgeld-Angelegenheiten nach Verkehrsverstößen mit weiterführenden Informationen:

Unser Facebook-Auftritt: 

  • für die Opfer-Hilfe:

"Opfer-Anwälte bundesweit"

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