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Strafverteidigung mit Leidenschaft

Ein Angebot der Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte in Aschaffenburg.

Wir bieten bundesweit kompetente und kurzfristige Hilfe durch zwei Strafverteidiger, wenn Sie einer Straftat bezichtigt werden. Dabei legen wir großen Wert auf gute Erreichbarkeit, flexible Terminsvergabe und eine verständliche Beratung. Einen vertrauensvollen Umgang zwischen Mandant und Anwalt sehen wir als Grundvoraussetzung für jeden Verteidigungsauftrag an. Als Wahlverteidiger sprechen wir schon frühzeitig mit Ihnen über die voraussichtlich entstehenden Gebühren, um Ihnen einen Überblick über die Höhe der Kosten zu vermitteln. Je nach Fall übernehmen wir gerne auch Pflichtverteidigermandate. Natürlich können insbesondere bei Inhaftierungen die Beratungsgespräche auch außerhalb unserer Kanzlei stattfinden.  

Wenn jemandem vorgeworfen wird, eine bestimmte Straftat begangen zu haben, dann gerät der- oder diejenige in eine bis dahin oft kaum vorstellbare Ausnahmesituation. Schließlich drohen schon bei eher geringfügigen Straftaten selbst einem bislang unvorbelasteten Bürger schnell Geldstrafen, die die Höhe eines Monatsnettoeinkommens erreichen oder auch überschreiten können. Bei schwereren Verfehlungen drohen empfindliche Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen, die im schlimmsten Fall zu einem Freiheitsentzug führen. Bei Straftaten im Bereich des Straßenverkehrs kommen meist Fahrverbote bis zu drei Monaten hinzu oder auch die vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis, die meist eine mehrmonatige Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und nicht selten auch noch eine sogenannte MPU ("medizinisch-psychologische Untersuchung", landläufig auch "Idiotentest" genannt) nach sich zieht. Wir kennen die Zwangslage, in die Beschuldigte angesichts dieser drohenden Rechtsfolgen meist geraten und uns sind auch die Sorgen geläufig, die sich oftmals in diesem Zusammenhang auch in beruflicher, existenzieller oder auch familiärer Hinsicht stellen.

Der Beschuldigte weiß in der Regel nicht, wie er sich verhalten soll, und fühlt sich der Staatsgewalt mehr oder weniger hilflos ausgesetzt. An dieser Stelle setzt unsere Hilfe als Strafverteidiger an: Durch unsere praktischen Erfahrungen im Gerichtssaal und unsere Kenntnisse im sogenannten materiellen Strafrecht kompensieren wir an der Seite des Beschuldigten das beschriebene Ungleichgewicht und sorgen dafür, dass dessen Rechte gewahrt werden.

Zu einer kompetenten Strafverteidigung gehört es daher nach unserer Meinung, für unsere Mandanten da zu sein und deren berechtigte Fragen mit Geduld und dem nötigen Tiefgang zu beantworten, dabei aber auf eine auch für den Laien verständliche Sprache zu achten.

Wir sind in der Lage und grundsätzlich auch gerne bereit, Strafverteidigungen als Wahlverteidiger bundesweit zu übernehmen.

Dabei ist es uns wichtig, die für unsere Dienstleistung anfallenden Gebühren transparent zu gestalten. Hierfür geben wir gerne frühzeitig eine Übersicht über die voraussichtlich entstehenden Kosten der Verteidigung. Mit verschiedenen Abrechnungsmethoden (z.B. Pauschalhonorar oder Stundenhonorar) finden wir zusammen mit unseren Mandanten flexible Lösungen, die den Interessen auf beiden Seiten gerecht werden.

Insbesondere in Aschaffenburg, Alzenau, Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Obernburg, Offenbach und Seligenstadt betätigen wir uns gerne auch als Pflichtverteidiger.

Dabei gehört es zu unserem Service, dass wir für solche Beschuldigte, die einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben können, auch den für die Beiordnung erforderlichen Antrag an das Gericht stellen.

Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang unbedingt die gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2010, nach denen ein Beschuldigter bereits zu Beginn der Untersuchungshaft einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat und nicht erst wie nach bisheriger Rechtslage nach Ablauf von drei Monaten (siehe unter "Aktuelles"). Wir übernehmen gerne derartige Fälle für Sie!

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel vor allem auch auf die Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren (z.B. wegen Trunkenheitsfahrten, Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht, Nötigung, fahrlässiger Tötung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis) und in Bußgeldverfahren (z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstößen etc.) spezialisiert. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei stets auf der Abwehr der Fahrerlaubnisentziehung oder des Fahrverbots.

Im Jahr 2010 wird er zusätzlich einen Fachanwaltslehrgang für Strafrecht besuchen.

Rechtsanwalt Dr. Rainer Hufnagel verteidigt demgegenüber vorrangig im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und kann insofern auf viele Jahre an praktischen Erfahrungen zurück greifen.

Beide Rechtsanwälte übernehmen daneben Verteidigungsaufträge im allgemeinen Strafrecht (z.B. bei Körperverletzungen, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung etc.).

In Fällen, in denen zwei Beschuldigte zugleich angeklagt sind, sind wir in der Lage, je Anwalt einen Beschuldigten zu verteidigen und damit die Verteidigung bestmöglich aufeinander abzustimmen, was erfahrungsgemäß oftmals sachgerechter für die jeweiligen Beschuldigten ist als die Verteidigung durch Anwälte aus getrennten Kanzleien.  

Gerne helfen wir auch Ihnen.


Dr. Rainer Hufnagel                                Dr. Sven Hufnagel
Rechtsanwalt                                           Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Rechtlicher Hinweis zur Verwendung der Internet-Domain www.anwalt-strafrecht.com:

Dr. Sven Hufnagel und Dr. Rainer Hufnagel sind nicht die einzigen Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland, die im Strafrecht tätig sind. Auch andere Rechtsanwälte bieten ihre Tätigkeit im Bereich der Strafverteidigung an.

 

Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte - Aschaffenburg | strafverteidigung@dr-hufnagel.de