
Dr. jur. Sven Hufnagel
Strafverteidiger
Opfer-Beistand
Nebenklage-Vertreter
Fachanwalt für Verkehrsrecht


Tipp #1
Immer schweigen!
gilt für: alle Straftaten
Machen Sie stets von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch, wenn Ihnen von der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Straftat vorgeworfen wird. Oftmals belasten sich Beschuldigte, denen die Tat anderenfalls gar nicht nachzuweisen wäre, sonst selbst.
Weitere Infos dazu gibt es hier!

mit Elan, Raffinesse und
fast immer einem "Plan B" -
als Wahl- oder Pflicht-Verteidiger
zur Wahrung der Rechte von Opfern und deren Hinterbliebenen sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz im Strafverfahren gegen Täter
Erstellung von Strafanzeigen;
Einholung einer fachlichen Zweit-Meinung;
Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittelverfahrens; Zeugen-Beistandschaft
Verteidigung bei Vorwürfen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Abwehr von Fahrverboten, Punkten und Bußgeldern nach Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- sowie sonstigen Verkehrsverstößen
Abwehr von Fahrverboten, Punkten und Bußgeldern nach Handy- bzw. Handheld-Verstößen




Wir kämpfen für Sie -
wenn nötig mit drei Anwälten!
