
Dr. jur. Sven Hufnagel
Strafverteidiger
Opfer-Beistand
Nebenklage-Vertreter
Fachanwalt für Verkehrsrecht


Tipp #1
Immer schweigen!
gilt für: alle Straftaten
Machen Sie stets von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch, wenn Ihnen von der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Straftat vorgeworfen wird. Oftmals belasten sich Beschuldigte, denen die Tat anderenfalls gar nicht nachzuweisen wäre, sonst selbst.
Weitere Infos dazu gibt es hier!

mit Elan, Raffinesse und
fast immer einem "Plan B" -
als Wahl- oder Pflicht-Verteidiger
zur Wahrung der Rechte von Opfern und deren Hinterbliebenen sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz im Strafverfahren gegen Täter
Erstellung von Strafanzeigen;
Einholung einer fachlichen Zweit-Meinung;
Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittelverfahrens; Zeugen-Beistandschaft
Abwehr von Fahrverboten, Punkten und Bußgeldern nach Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- sowie sonstigen Verkehrsverstößen
Verteidigung bei Vorwürfen des Subventions-Betruges, Taten häuslicher Gewalt, sexueller Übergriffe etc. während der Corona-Krise

Wichtiger Hinweis:
Einschränkungen in der Corona-Krise
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir den Publikumsverkehr in unseren Kanzlei-Räumen derzeit auf das Nötigste beschränken, um die Infektionsgefahr kleinzuhalten und die Gesundheit unserer Angestellten bestmöglich zu schützen.
Rechtlich relevante Unterlagen und Informationen wollen Sie uns bitte vorrangig per E-Mail, hilfsweise per Post zukommen lassen oder in unseren im Erdgeschoss angebrachten Briefkasten einlegen.
Bei Besprechungs- oder Klärungsbedarf wollen Sie bitte telefonischen Kontakt zu unserem Sekretariat aufnehmen. Anwaltliche Besprechungen in unserer Kanzlei können nur nach vorangegangener Terminsabsprache erfolgen.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns.



Wir kämpfen für Sie -
wenn nötig mit drei Anwälten!
